Behandlung und Prävention von Berufskrankheiten
Beruflich bedingte Hauterkrankungen und Hautkrebs – Ihr Weg zur Anerkennung als Berufserkrankung
Bestimmte Hauterkrankungen können durch berufsbedingte Belastungen verursacht oder verstärkt werden. Besonders gefährdet sind Menschen, die in ihrem Beruf häufig mit hautreizenden oder sensibilisierenden Stoffen in Kontakt kommen oder intensiver UV-Strahlung ausgesetzt sind. In solchen Fällen kann eine Meldung an die Berufsgenossenschaft (BG) erfolgen, um eine Anerkennung als Berufserkrankung zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zur Prävention und Therapie einzuleiten.
Wann sollte ein BG-Verfahren eingeleitet werden?
Ein berufsbedingtes Hautarztverfahren wird empfohlen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Hauterkrankung oder Hautkrebserkrankung durch berufliche Einflüsse entstanden ist. Häufige Erkrankungen, die als Berufskrankheit anerkannt werden können, sind:
- Berufsbedingte Kontaktekzeme: Hautirritationen durch häufigen Kontakt mit Wasser, Reinigungsmitteln, Chemikalien oder allergieauslösenden Stoffen. Besonders betroffen sind Berufe in der Pflege, im Friseurhandwerk, Baugewerbe oder in der Metallverarbeitung.
- Aktinische Keratosen und Hautkrebs: Chronische UV-Belastung im Freien kann zu Hautschäden führen, die sich zu aktinischen Keratosen und hellem Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom, Basalzellkarzinom) entwickeln. Besonders gefährdet sind Berufstätige im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder bei der Straßenwartung.
Ablauf der Einleitung eines Hautarztverfahrens
Erstuntersuchung und Diagnose
Bei Verdacht auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung erfolgt eine ausführliche Untersuchung in unserer Praxis. Wir dokumentieren die Hautveränderungen, prüfen die Krankheitsgeschichte und ermitteln mögliche berufliche Risikofaktoren.Meldung an die Berufsgenossenschaft
Falls der Verdacht auf eine Berufserkrankung besteht, leiten wir eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter. Dies ist wichtig, damit die Betroffenen frühzeitig von speziellen Präventions- und Therapieprogrammen profitieren können.Spezielle Behandlungsmaßnahmen
Je nach Schwere der Hauterkrankung können verschiedene Therapieansätze notwendig sein, darunter:- Topische Behandlungen mit speziellen Cremes und Salben
- Photodynamische Therapie (PDT) oder Kryotherapie zur Behandlung aktinischer Keratosen
- Schulungen zur Hautschutzmaßnahmen für den beruflichen Alltag
- Ergänzende Maßnahmen der BG, wie hautschonende Alternativen im Beruf oder Weiterbildungsmaßnahmen für hautfreundlichere Tätigkeiten
Langfristige Begleitung und ggf. Anerkennung als Berufserkrankung
Die Berufsgenossenschaft prüft die Unterlagen und entscheidet über eine mögliche Anerkennung als Berufskrankheit. Falls dies der Fall ist, übernimmt die BG die Kosten für notwendige Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen und Präventionsmaßnahmen.
Ihre Vorteile bei einem BG-Verfahren
- Übernahme der Behandlungskosten durch die Berufsgenossenschaft
- Berufsspezifische Schutzmaßnahmen zur Hauterhaltung und Vorbeugung
- Möglichkeit von Umschulungen oder Tätigkeitsanpassungen bei schweren Hauterkrankungen
- Früherkennung und effektive Therapie von Hautkrebs und aktinischen Keratosen
Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg
Unsere Praxis verfügt über langjährige Erfahrung in der Diagnostik und Begleitung von beruflich bedingten Hauterkrankungen. Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihre Hautprobleme mit Ihrem Beruf zusammenhängen, zögern Sie nicht, einen Termin bei uns zu vereinbaren. Gemeinsam klären wir die Ursachen und unterstützen Sie bei der Einleitung eines Hautarztverfahrens – für Ihre Gesundheit und Ihre berufliche Zukunft.